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CZV Kurse


CZV Kurse

  • CZV Grundausbildung 6 Tage
  • Als Weiterbildung können alle 5 Tage (Mo-Fr) oder auch einzelne Tage gebucht werden
  • Die Kurstage Dienstag und Donnerstag finden bei der Fahrschule Galliker, Fläcke 26 in Beromünster statt.
  • Zeiten: Montag - Freitag 08:00 - 17:00 Uhr / Samstag 08:00 - 12:00 Uhr
AUSGANGSSITUATION:
Mit dem Inkrafttreten der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) wurde für alle InhaberInnen eines Fähigkeitsausweises die Pflicht zur Weiterbildung eingeführt.
Auch wer den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei erhält oder bereits erhalten hat, muss die Weiterbildungspflicht erfüllen.

Fünf Tage in fünf Jahren
Innerhalb von fünf Jahren müssen fünf Tage Weiterbildung bei einer von der asa anerkannten Weiterbildungsstätte besucht werden.
Die Weiterbildung kann in Tageskursen von je sieben Stunden oder als Wochenkurs absolviert werden.
Werden in der laufenden Periode mehr als 5 Tage absolviert, können diese nicht in die nächste Weiterbildungsperiode übertragen werden.
Auch wer den Fähigkeitsausweis sowohl für den Personen- als auch den Gütertransport besitzt/benötigt, muss nur fünf Kurstage besuchen und kann die Kursthemen beliebig wählen.
Die Weiterbildungskurse sind ein wichtiger Beitrag zum Erreichen der Ziele der neuen Vorschriften für Fahrer/innen der Kat. C/C1 und D/D1:
1. VERBESSERUNG DER VERKEHRSSICHERHEIT,
2. AUFWERTUNG DES CHAUFFEURBERUFS
3. UMWELTVERTRÄGLICHE UND ENERGIEEFFIZIENTE VERWENDUNG DES FAHRZEUGS.
Die asa bewilligt nur Weiterbildungskurse, deren Inhalte diesen Zielen entsprechen. Die Fahrer/innen können selber wählen, welche Kurse sie besuchen.
GESETZGEBUNG:
Um ab dem 1.9.2013 (Kat. D/D1) oder  ab 1.9.2014 (Kat. C/C1) einen Fähigkeitsausweis zu erhalten, muss die  Weiterbildungspflicht ein erstes Mal erfüllt sein (fünf Kurstage). Da  die Nachfrage für Kurse gegen Ende der ersten Weiterbildungsperiode  vermutlich gross sein wird, empfehlen wir Ihnen, bereits jetzt  Weiterbildungskurse zu besuchen.

WEITERBILDUNG VERPASST – FÄHIGKEITSAUSWEIS ABGELAUFEN
Wer  die Weiterbildungspflicht innerhalb der Weiterbildungsperiode nicht  erfüllt, erhält keinen neuen Fähigkeitsausweis und darf keine Güter- und  Personentransporte mehr durchführen (abgesehen von den Ausnahmen gemäss  Art. 3 CZV).
Wer dies trotzdem tut, wird mit Busse bestraft (Art. 25 CZV). Auf  Gesuch hin kann die zuständige Behörde den Fähigkeitsausweis für  höchstens einen Monat mit einer schriftlichen Bewilligung verlängern.
Ein neuer Fähigkeitsausweis kann erst dann beantragt werden, wenn die  fünf Tage Weiterbildung innerhalb der letzten fünf Jahre absolviert  sind (vom 1. bis zum 5. Kurstag sind nicht mehr als fünf Jahre  vergangen).
In diesem Fall beginnt die neue Weiterbildungsperiode von 5 Jahren nach Abschluss des fünften Kurses.

Kursinhalte
Die Palette der möglichen  Kursinhalte ist breit. Sie beruht auf den im Anhang der  Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) für den Fähigkeitsausweis verlangten  Kenntnisse und Fähigkeiten und dem Katalog der Handlungskompetenzen.
Gerne beraten und unterstützen wir sie hinsichtlich des Aufbaus sowie  der Durchführung eines spezifischen Kurses für Ihr Unternehmen. Nehmen  Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den  für Sie passenden Kurs zu gestalten und mit unserem erfahrenen Team  durchzuführen.

Wir freuen uns Sie kompetent beraten zu dürfen.


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